63 das liebel ist groß. „Lehrern und Schulbehörden," — meint das Referat von Büren nicht mit Unrecht, — „sollte gegen störrische Kinder und pflichtvergessene Eltern mehr Gewalt eingeränmt werden." Manche Gerichtspräsidenten sollten die Sache ernster nehmen, als sie es thun, fügen wir hinzu. Ferner ist die Zeit des regelmäßigen Schulbesuches in den meisten Kantonen der Schweiz zu kurz. Die Kinder­ verlassen die tägliche Schule im zwölften und dreizehnten Altersjahr, also gerade in der Zeit, wo der Unterricht erst seine rechte und bleibende Wirksamkeit ausüben müßte. — Die Schule unsers Kantons hat in dieser Hinsicht einen wesentlichen Vorzug: sie behält die Kinder bis zu ihrer Konfirmation als tägliche Schüler. Schon 1849 hat ein Geistlicher unseres Kantons diese Einrichtung mit Recht die Krone unseres Schulwesens genannt; und es hat unsere hohe Erziehungsbehörde auch bei der eben in's Werk gesetzten Reorganisation diese Krone unserer Schule nicht wollen rauben lassen. Dann ist die äußere Stellung, die ökonomische Lage des Lehrers oft der Art, daß sein Muth wie sein Einflnß gering ist. „Er ist in großer Versuchung," sagt Palmer, „entweder in unwürdige Abhängigkeit von den vermöglicheu Eltern zu gerathen, oder die Verbitterung des Proletariats zu theilen; auch sehen die Bauern mit Geringschätzung auf das Amt, dessen Inhaber ein Hungerleider ist. Ueberdieß müßte der Manu übermenschliche Geisteskraft haben, der­ be! bittern Nahrungssorgen die nöthige Frische, den heitern Muth und die Klarheit und Freiheit sollte bewahren können, deren er bedarf." Und es verdient unsere hohe Erziehungs­ behörde allseitige Anerkennung und Unterstützung in ihren