' ft* Schlesien und Meihen, nach Erreichung der Ostsee auch Niedersachsen und Niederfranken (Hollander). Die starle rassische Verwandtschaft mit den Preuhen fiihrt zu restloser Verschmelzung. Zwischen 1230 und 1350 grundet der Orden im Durchschnitt alle Monate ein Dors, alle zwei Iahre eine Stadt. Die Sumpfwildnis der Weichsel wtrd fruchtbares Ackerland. Die Bauern erhalten Land und L>os gegen Verpflichtung zur Landwehr zu freiem Besitz. 7. Bedeutung der Ostsiedlung. Trotz der Letstungen einzelner Lerrscher flir die Ostsiedlung (Lothar, Barbarossa, Friedrich I I.) fehlt Gesamtplanung. Aber der Gedanke des „Reichs" erfiillt alle Siedler mit dem Bewutztsein einer deutschen Sendung. Dadurch auch in fremdvolkischer Amwelt erhalten. Die Bauern folgen den natllrlichen Stratzen: Ostseekuste, oderaufwLrts, donauabwarts in drei getrennten Stromen. In der Sumpfzone von Oder und Spree, Warthe und Netze und in dem bohmischen Kessel bleiben die Siedlungen zuruck. ^Der deutsche Volksboden im Often zeigt noch heute drei grohe Zungen: Preuhen, Schlesien, àsterreich. Noch heute liberal! mit den slawischen Volkern verzahnt. Die Ostsiedlung ist die gewalttgste Tat des Mittelalters. Mehr als die Ltilfte aller Deutschen wohnen heute auf ostdeutschem Siedelboden. Im deutschen Often ersteht Preuhen und damit das Zweite Reich, aus dem deutschen Often — aus Osterreich — kommt der Schopfer des Written Reichs. m. Das Aufbliihen der deutschen Stadte. 1. Das mittelalterliche Stadtewesen. Entstehung: Durch die Ostsiedlung hat sich das deutsche Volk neuen Lebensraum geschaffen. Gleichzeitig entsteht im alten Raum fur die nichterbenden Bauernsohne ein neuer Lebenskreis: die Stadt. Am àngliche Pfalzen, Burgen der GrundHerren, Bischofssihe und Klbster entstehen Landwerkersiedlungen. Lier kommen die Bauern der Amgebung zur MarktStatt zusammen. Ebenso tn den Wallburgen der Grenzmarken. In der Staufenzeit planmShige Grllndung solcher Markt-Statten an Furten, Bracken, Stratzenkreuzungen. So entsteht StSdtewesen aus eigenerdeutscherWurzel. Siedler erhalten Grundeigentum in der Stadt als Erblehen und werden — wenn sie ihr Grundherr nicht „binnen Iahr und Tag" zuriickfordert — frei. „Stadtluft macht frei." Wie die Ostsiedlung, so schaffen die Stadte neues freies Volk. Neben Landwerk und Landel Landwirtschaft als Nebenbeschaftigung („Ackerburger"). 58